Umzug und steuerliche Ansässigkeit
Aufenthalte, verfügbare Wohnungen, familiäre und wirtschaftliche Beziehungen sowie mögliche Ansässigkeitskonflikte werden zusammen geprüft. Eine Anmeldung allein beantwortet nicht alle steuerlichen Fragen.
A&G Tax Consulting
Für Privatpersonen, Ruheständler, Unternehmer und Kanzleien mit Verbindungen zwischen Deutschland und Spanien. Wir prüfen die vereinbarten spanischen Steuerfragen und erläutern die Ergebnisse schriftlich.
Für wen die Leistung geeignet ist
Menschen, die nach Spanien ziehen, bereits hier leben oder weiterhin Vermögen und Einkünfte in Deutschland haben. Auch bei Telearbeit oder unternehmerischen Entscheidungen klären wir zunächst die tatsächlichen Verhältnisse und den benötigten spanischen Beratungsumfang.
Aufenthalte, verfügbare Wohnungen, familiäre und wirtschaftliche Beziehungen sowie mögliche Ansässigkeitskonflikte werden zusammen geprüft. Eine Anmeldung allein beantwortet nicht alle steuerlichen Fragen.
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorge und Pensionen aus öffentlichem Dienst werden unterschieden. Leistungsart, Beginn, Finanzierung und Abkommensregeln können für das Ergebnis entscheidend sein.
Wir prüfen die spanischen Folgen deutscher Mieten, Veräußerungen, Zinsen und Ausschüttungen sowie gegebenenfalls Meldepflichten. Eine deutsche Erklärung ersetzt nicht automatisch die Prüfung spanischer Pflichten.
Arbeitsort, Vertragsverhältnis und tatsächliche Geschäftsleitung können spanische Pflichten auslösen. Mit Ihrer Zustimmung stimmen wir die abgegrenzten Fragen mit Ihrem deutschen Steuerberater ab.
Die endgültige Liste richtet sich nach dem Auftrag. Senden Sie mit der ersten Anfrage keine vertraulichen Unterlagen. Nach Bestätigung des Mandats vereinbaren wir einen sicheren Übermittlungsweg.
Wir erbringen die vereinbarte spanische Steuerberatung. Deutsche Steuererklärungen, Vertretung und Leistungen externer Berufsträger sind nicht automatisch umfasst. Weder die Abkommensanwendung noch eine Steuerentlastung kann ohne Einzelfallprüfung zugesagt werden.
Nein. Aufenthalte, verfügbare Wohnungen sowie persönliche und wirtschaftliche Beziehungen müssen zusammen geprüft werden. Bei Verbindungen zu beiden Staaten ist gegebenenfalls auch ein Ansässigkeitskonflikt nach dem Abkommen zu untersuchen.
Das sollte nicht unterstellt werden. Art und Herkunft der Leistung, Vertragsunterlagen und die einschlägige Abkommensregel sind zunächst zu bestimmen. Erst danach lässt sich die spanische Behandlung für den konkreten Fall prüfen.
Ja, wenn sie für den vereinbarten Auftrag relevant ist. Mietüberschüsse, Eigentumsverhältnisse, deutsche Steuern und mögliche spanische Pflichten sind zusammen zu betrachten. Eine deutsche Erklärung allein beantwortet die spanischen Fragen nicht.
Wichtig sind insbesondere der tatsächliche Arbeitsort, das Vertragsverhältnis, Aufenthalte und mögliche Leitungsaufgaben. Die spanische steuerliche Prüfung umfasst nicht automatisch deutsche Erklärungen, Lohnabrechnung, Arbeitsrecht oder Sozialversicherung.
Mit Ihrer Zustimmung können wir die im Angebot abgegrenzten Fragen schriftlich abstimmen. Umfang, Arbeitssprache und Unterlagen werden vorab vereinbart. Telefonate oder Videogespräche sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Leistungsumfang und Arbeitsweise
Die erste Anfrage dient der Prüfung, ob wir Sie unterstützen können; sie ist kein steuerliches Gutachten. Ein Einzelauftrag ist ohne monatliches Abonnement möglich.
Das Angebot legt die Arbeitsergebnisse fest. Je nach Auftrag können dazu ein schriftlicher Bericht, begründete Schlussfolgerungen und Rechtsgrundlagen sowie spanische Steuerpflichten und ein auf den Auftrag begrenzter Zeitplan gehören. Simulationen erfordern eine ausdrückliche Vereinbarung und ausreichende verlässliche Daten; sie sind nicht automatisch Bestandteil jeder Beratung.
Vor Beginn erhalten Sie ein individuelles Angebot. Das ausgewiesene Honorar enthält die anwendbaren indirekten Steuern. Die Zahlung erfolgt vorab per Banküberweisung. Zusatzleistungen werden vor ihrer Durchführung angeboten und vereinbart. Über diese Website werden keine Zahlungen eingezogen.
Kommunikation und Beratung erfolgen schriftlich. Telefonate oder Videogespräche finden nur statt, wenn sie im Angebot ausdrücklich enthalten sind. Eine übersetzte Seite ist keine Zusage mündlicher Beratung in dieser Sprache; die Arbeitssprache wird vor Beauftragung vereinbart.
Erklärungen, Vertretung, laufende Betreuung und externe Berufsträger sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten. A&G erbringt die vereinbarte spanische Beratung; ausländische Beratung und Erklärungen erfordern den geeigneten Berufsträger. Die Abstimmung mit Ihrem Berater setzt Ihre Zustimmung voraus.
Fachliche Verantwortung
Licenciado en Economía · Máster en Asesoría Fiscal · Colegio de Economistas de Tenerife, Mitglied Nr. 636 (spanische Qualifikationen und Berufsmitgliedschaft).
Sitz auf Teneriffa. Spanische und internationale Steuerfragen im jeweils vereinbarten Beratungsumfang.
Berufliches Profil (Spanisch)Nennen Sie die betroffenen Länder, Ihre Frage und relevante Fristen. Wir prüfen, ob wir unterstützen können, und klären den nächsten Schritt schriftlich.